Als Architekt, Planungsbüro, Tiefbaufirma oder Energielieferant haben Sie die Möglichkeit unsere Planauskunft komfortabel online zu nutzen. Mit diesem Infotool für Planungs- und Baumaßnahmen bekommen Sie den aktuellen Überblick über alle Versorgungsleitungen in Dormagen. Die evd stellt Ihnen einen kostenlosen Zugang zu diesem Dienst zur Verfügung.
Der Online-Zugang zur Planauskunft kann nur bei einem berechtigten Interesse (Planungs- und Bauarbeiten) gewährt werden. Bitte weisen Sie dieses berechtigte Interesse bei einer Beantragung nach.
Der schnelle Weg zur Registrierung für Planauskunft online:
- Laden Sie beide Formulare herunter und drucken Sie sie aus.
- Bitte lesen Sie die Nutzungsbedingungen und füllen Sie den Antrag aus.
- Unterschreiben Sie bitte beide Formulare und senden Sie beide Formulare per Post oder E-Mail an:
evd energieversorgung dormagen gmbh
Netzmanagement
Mathias-Giesen-Straße 13
41540 Dormagen
planauskunft@evd-dormagen.de
Erforderliche Dokumente
Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter:
Elektronische Planauskunft
Verpflichtung
Der Nutzer verpflichtet sich,
a) die evd-Dokumentation nicht zweckentfremdet zu verwenden und nicht an Dritte weiterzuleiten.
b) rechtzeitig vor Baubeginn von Tiefbauarbeiten mit unserem Beauftragten (Rohrnetzmeister 02133 / 971-0) Verbindung aufzunehmen.
Mit der Anmeldung in die elektronische Planauskunft werden Hinweise und Verpflichtungen vom Nutzer beachtet und anerkannt.
Hinweise:
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass
a) die Internet-Auskunft sich auf die Sparten Strom, Gas, Wasser (nur für die Ortsteile Dormagen-Mitte, Horrem, Rheinfeld, Hackenbroich, Delhoven), Fernwärme und Telekommunikation bezieht.
b) die Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung (Datenquelle) nicht den aktuellen Stand besitzen.
c) für die Richtigkeit der angegebenen Maße keine Gewähr übernommen wird.
Die dargestellte Leitungslage wurde so zum Zeitpunkt der Verlegung aufgenommen. Inzwischen können sich durch Veränderung der Bezugspunkte die Maße geändert haben. Bei Erdarbeiten hat sich der Nutzer über die tatsächliche Lage der Leitungen durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Suchgräben) zu informieren. In der Nähe von Versorgungsleitungen darf nur von Hand gearbeitet werden. Die Leitungslage ist nicht maßstäblich eingezeichnet.
Bitte beachten Sie das Merkblatt zum Schutz unterirdischer Leitungen!
Für eventuelle Beschädigungen, die durch die Nichtbeachtung der erforderlichen Schutzvorrichtungen entstehen, wird die Rheinische NETZGesellschaft mbH den Verursacher auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.