Förderprogramm Mieterstrom
Förderprogramm „Dormagen spart - Mieterstrom“
Mieterstrom bezeichnet Strom, der in Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Mieter*innen im Gebäude oder im Quartier ohne Netzdurchleitung geliefert wird. Der von den Mieter*innen nicht verbrauchte Strom wird ins Versorgungsnetz eingespeist und vergütet. Anders als beim Strombezug aus dem Netz entfallen beim Mieterstrom einige Kostenbestandteile wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.
Die evd bietet Hauseigentümer*innen ein Förderprogramm zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Gebäuden mit mehreren Wohn-/Nutzeinheiten. Mieterstrom steigert den Wert und die Attraktivität einer Immobilie und ermöglicht den Bewohner*innen von Mietobjekten die Nutzung von regenerativen Energiequellen. So werden auch Mieter*innen Teil der Energiewende und unabhängiger von fossilen Brennstoffen und steigenden Verbraucherpreisen.
Hier erfahren Sie mehr über die dafür nötigen Voraussetzungen und den Umfang der Förderung.
Voraussetzungen/Förderrichtlinie
Förderberechtigte Immobilien müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Standort Dormagen
- Mehrfamilienhaus ab 8 Wohneinheiten
- Photovoltaikanlage ab 10 kWp
- Beantragung der Förderung vor Installation der Anlage
- Investitionskosten trägt zunächst Antragssteller*in
- Laufzeit 20 Jahre
Die vollständige Förderrichtlinie der evd können Sie hier einsehen:
Antrag auf Förderung stellen
Die Immobilie erfüllt die Förderungsvoraussetzungen und Ihnen liegt bereits ein Angebot für eine entsprechende Anlage vor? Dann können Sie hier eine Förderung bei uns beantragen: